Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Unterbringung und Betreuung von Hunden in der Canisoase

§1 Vertragsabschluss
Der Vertrag wird zwischen Kunde und der Canisoase geschlossen.
Der Kunde erklärt, dass das in die Canisoase gebrachte Tier sein Eigentum ist bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt.
Der Personalausweis ist bei Nachfrage vorzulegen.

§2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die artgerechte Unterbringung, Versorgung, Verpflegung und Betreuung des Hundes.

§3 Leistungen, Preise, Zahlung
(1) Die Canisoase verpflichtet sich, zum vereinbarten Zeitraum einen Platz für das Tier bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Eine Unterbringung des Tieres mit anderen, sowie die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Tiere liegt im Ermessen der Canisoase,
unter Beachtung der Wünsche des Kunden und den Eigenschaften des Hundes.
(2) Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste. Tierfutter ist im Preis nicht inbegriffen, es wird empfohlen, das gewohnte Futter mitzubringen.
(3) Bei Abgabe des Hundes ist 50 % des Gesamtbetrages zu entrichten. Ab einer Buchungsdauer von 7 Tagen, ist eine Stornierung seitens des Kunden
bis einschließlich 14 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei, bei Stornierung zwischen einschließlich 13. und einschließlich 5. Tag vor dem Anreisetag
ist ein Entschädigungsaufwand von 50% der Gesamtsumme zu entrichten, bei einer Stornierungen ab dem 4. Tag vor dem Anreisetag
beläuft sich der Entschädigungsaufwand auf den kompletten Betrag.

§4 Impfungen, Auskunftsverpflichtung, Versicherung
(1) Der Kunde versichert, dass sein Hund gültig geimpft ist. Folgende Impfungen sind für die Aufnahme in der Canisoase erforderlich:
Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose
Der Impfass ist bei Abgabe des Hundes vorzulegen und bleibt bis zum Abholtag in Verwahrung der Pension.
Hunde müssen vor Aufnahme entwurmt und entfloht werden.
(2) Der Kunde hat die Canisoase über Krankheiten und besondere Eigenschaften (Bissigkeit, Unverträglichkeit, etc.) des Tieres zu informieren.
(3) Hunde können nur aufgenommen werden, wenn eine gültige Eigentümerhaftpflichtversicherung besteht.

§5 Tierärztliche Versorgung, Ableben
(1) Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Hundes steht es im freien Ermessen der Canisoase,
einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Die Canisoase wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden einen
Tierarzt oder eine Tierklinik seiner Wahl mit der Behandlung des Hundes zu beauftragen.
(2) Sollte ein Hund während des Aufenthaltes ableben, wird ein Tierkrematorium mit dem Abholen und Aufbewahren des Hundes beauftragt. Alle anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§6 Haftung
(1) Der Eigentümer des Hundes haftet für alle durch seinen Hund während dessen Aufenthaltes in der Canisoase verursachten Personen- und Sachschäden in vollem Umfang.
(2) Die Canisoase übernimmt keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Hund und bezüglich Schäden, die durch den Hund an anderen Tieren und
Personen verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, der Canisoase nachgewiesene,
grob fahrlässige oder schuldhafte Pflichtverletzung entstanden sind.

§7 Eigentumsaufgabe
Wird der Hund nicht am vereinbarten Tag abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauern nicht verlängert, geht die Canisoase
nach einer Wartefrist von 14 Tagen von der Aufgabe des Eigentums an dem Hund aus und ist berechtigt, ihn an einen Tierschutzverein zu übergeben.
Alle dadurch entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 8 Datenspeicherung, Film- und Tonaufnahmen
(1) Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Canisoase.
(2) Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Hundes,
welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck- und verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

§9 Schlussbestimmung
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen
nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Fixierung.